Der Schutz der uns anvertrauten Personen, besonders von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen, ist für uns ein wichtiger Wert. Dafür sind die Schulungen für die Prävention sexueller und emotionaler Grenzverletzungen für alle Mitarbeitenden der Stami verpflichtend. Zudem steht die «Beratungsstelle Grenzverletzungen» für alle Fragen und Sorgen rund um das Thema zur Verfügung. Mehr Infos dazu findet ihr in den beiden aufklappbaren Bereichen.
Unser Ziel ist es, einen sicheren Ort zu bieten, damit Menschen sich entwickeln und entfalten können. Dies wollen wir erreichen, in dem wir dabei, «proaktiv» handeln, wir nennen es auch «Prävention». Als Stami und als mosaik schulen wir alle Mitarbeitenden im Thema «Prävention sexueller und emotionaler Grenzverletzungen». Die Stabstelle «Grenzverletzungen» erarbeitete im Jahr 2022 erstmalig einen Verhaltenskodex und reflektiert und überarbeitet diesen regelmässig. In diesem sind unsere Grundhaltung geregelt, aber auch die Herangehensweisen im Umgang untereinander und mit den uns anvertrauten Personen. Ausserdem haben wir darin konkretes Verhalten geregelt, welches in besonderen Situationen notwendig ist. Auf diesem Plakat kann man die wichtigsten Punkte in Kürze betrachten. Es hängt in der Stami in allen Räumen, in denen sich Kinder und Jugendliche versammeln. Es dient für die Mitarbeitenden als Erinnerung an den Verhaltenskodex und als Information für alle Gäste.
Sonntag, 21. September 2025, ca. 11.45 - 12.15 Uhr, Stami UG Forum
Bist du als Beobachter konfrontiert mit dem Thema Grenzverletzungen,
sei es in der Stami – Kirche die bewegt oder in deinem weiteren Umfeld und unsicher, wie du darauf reagieren sollst?
Hast du selbst eine Grenzverletzung erfahren?
Wirst du selbst einer Grenzverletzung verdächtigt und bist verunsichert?
Hast du Fragen zum «Verhaltenskodex Prävention sexueller und emotionaler Grenzverletzungen»?
Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle Grenzverletzungen – im Folgenden nur Beratungsstelle genannt - nehmen sich gerne Zeit auf deine Fragen und Anliegen einzugehen und dir Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Die Beratungsstelle ist eine Anlauf- und Beratungsstelle für Fragen zu Grenzverletzungen im Sinne des in der Stami und dem Verein mosaik geltenden «Verhaltenskodex Grenzverletzungen».
Die Beratungsstelle soll neben den «Dienstwegen» der Leitungsstruktur interne niederschwellige Gesprächsmöglichkeit für Fragen rund um das Thema Grenzverletzungen bieten.
DieBeratungsstellewill weder interne Verantwortungen in der Leitungsstruktur noch externe Melde- und Beratungsstellen ersetzen, sondern vielmehr einen zusätzlichen internen Beitrag leisten, um einen hilfreichen und angemessenen Umgang mit Situationen zu finden, die (möglicherweise) eine Grenzverletzung darstellen.
Die Beratungsstelle steht Betroffenen, Angehörigen und Zeugen zur Verfügung, die im Rahmen von Angeboten der Stami – Kirche die bewegt sowie dem Verein mosaik Grenzverletzungen im Sinne des Verhaltenskodex erlebt oder beobachtet haben.
Die Beratungsstelle setzt sich als Ort des Vertrauens für ein konstruktives Klima des offenen Gesprächs rund um das Thema Grenzverletzungen ein. Ratsuchende dürfen ihre Fallbeschreibungen anonymisiert darlegen.
Die Beratungsstelle unterstützt die Ratsuchenden dabei, die erlebte Situation einzuordnen. Bei Bedarf informieren die Mitarbeitenden der Beratungsstelle über Handlungsmöglichkeiten, weiterführende Institutionen und sonstige Hilfsmöglichkeiten.
Auch Beschuldigte bzw. Personen, die sich selbst einer Grenzverletzung verdächtigen, können sich als Ratsuchende an die Beratungsstelle Grenzverletzungen wenden; sie erhalten im Sinne einer Lotsenfunktion Hinweise zu passenden Beratungsangeboten.
Die Beratungsstelle ist für die Ratsuchenden vertraulich[1] und kostenfrei.
Bei den Beratungen handelt es sich um punktuelle situationsbezogene Beratungen.
Die Beratungsstelle ist über die zentrale Telefonnummer oder Mailadresse erreichbar.
Beratungsstelle Grenzverletzungen
071 508 09 58
grenzen@stami.ch
[1] Die Mitarbeitenden sind von Gesetzes wegen meldepflichtig, wenn konkrete Hinweise dafür bestehen, «dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist» (Art. 314c und d ZGB).